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Samstag, 25.05.2013 |
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Guten Tag, was dürfen wir für Sie bedrucken? |
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AGB: |
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Allgemein
Geschäftsbedingungen der Printreform GmbH
Stand vom 02.07.2007
1. Geltungsbereich der Bedingungen
Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen
ausgeführt.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Durch die Übertragung von druckfertigen Daten des
Auftraggebers an die Printreform GmbH
handelt es sich um eine Auftragsvergabe gemäß
§ 145 BGB.
2. Leistung und Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind
gültig, sofern die bei der Angebotsabgabe zugrunde
gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben können.
Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise. Sie enthalten
keine Mehrwertsteuer
und gelten ab Dienstleister. Auch schließen diese
nicht die Kosten für Porto, Verpackung, Fracht, Versicherung
und sonstige Versandkosten ein. Bruttopreise sind als
solche kennzeichnet und stellen Nettopreise zzgl. der
geltenden deutschen Mehrwertsteuer dar. Für zusätzlichen
Aufwand wie Proof, Datenkonvertierung und ähnliche
vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten werden je 10
min. Aufwand von Euro 10,00 verrechnet.
3. Zahlung und Zahlungsverzug
Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme
oder Vorkasse.
Zusätzliche Kosten, die durch die Nichtannahme der
Lieferung entstehen,
werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Im Verzugsfall
ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt,
als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 2 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank,
mindestens jedoch in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen.
Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen
höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der
Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen,
dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.
Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann
der Auftraggeber
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht
und ein Leistungs-verweigerungsrecht des Käufers
mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer Nichtannahme
der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet.
Ist eine Bereitstellung außergewöhnlich großer
Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder
Vorleistungen nötig, so kann hierfür Vorauszahlung
verlangt werden.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer
nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt
gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer
Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch
der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch
nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die
Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der
Auftrag-
geber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine
Zahlung leistet.
4. Lieferung
Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber
mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für
den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist
nach
den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens
versichert.
Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen,
schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftragnehmers
vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer
ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag
schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung
des Liefertermins der Schriftform. Fällt der zugesagte
Liefertermin auf einen Feiertag,
so verschiebt sich der Liefertermin automatisch auf den
nächsten Werktag.
Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in
Verzug, so ist Ihm zunächst eine angemessene Nachfrist
zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist
kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §
361 BGB bleibt davon unberührt. Ersatz des Verzugsschadens
kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung
ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt
werden. Betriebsstörung im Betrieb des Auftragnehmers
als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik,
Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle
höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen,
berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Davon unberührt bleiben die Grundsätze über
den Wegfall der Geschäftsgrundlage.
5. Beanstandungen
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um
Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung
anschließendem Fertigungsvorgang entstanden sind
oder erkannt werden konnten.
Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen
des Kunden zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind
nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen
Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von sechs
Monaten,
beginnend ab dem Zeitpunkt da die Waren das Lieferwerk
verlassen haben,
geltend gemacht werden. Beanstandungen sind dann nicht
berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich
auf die Nichtbeachtung unserer jedem Kunden vor Auftragserteilung
zugänglich gemachten Anleitung zur Erstellung von
Druckvorlagen zurückzuführen ist. Das gilt insbesondere
für Druckdaten, die im RGB Farbraum oder mit einer
zu geringen Auflösung erstellt wurden. Bei berechtigten
Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl,
unter Ausschluß anderer Ansprüche, zur Nachbesserung
und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur
Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte
Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen
fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten
Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber
Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel
den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur
unerheblich mindert. Die Haftung für Mangelfolgeschäden
wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder
ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten
oder Weiterverarbeitung von
Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer
nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung
des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses,
sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde.
Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so
berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung,
es sei denn , dass die Teillieferung für den Auftraggeber
nachweislich ohne Interesse ist. Geringfügige Farbabweichungen
vom Original können bei farbigen Reproduktionen in
allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt
auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der
Beschaffenheit des verwendeten Materials nur bis zur Höhe
der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung
befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer
an den Auftraggeber abtritt. Soweit die Ansprüche
gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers
nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar
sind,
haftet der Auftragnehmer wie ein Bürge. Mehr- oder
Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können
nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte
Menge.
6. Verwahrung, Versicherung
Datenträger, Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger
und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände
sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger
Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus
verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände
oder Daten werden,
soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
Für eine Versicherung der genannten Gegenstände
oder Daten hat der
Auftragnehmer bei Bedarf selber zu sorgen.
7. Urheberrecht
Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen
werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftragnehmers
erstellt. Der Auftragnehmer hat auf derer Inhalt keinen
Einfluss. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber
dem Auftragnehmer dafür,
dass er geeignete Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und
Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive
Text und Bildmaterial) besitzt.
Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch
die Produktion der von
ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder
Urheberrechte
Dritter verletzt werden und dass die Drucksachen weder
wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten noch gegen die guten
Sitten verstoßen. Wird der Auftragnehmer von Dritten,
deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden,
in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer
von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten
und Aufwand frei.
8. Eigentum
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses
eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme,
Stanzformen, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch
wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers
und werden nicht ausgeliefert.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen behalten wir
uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Zur Weiterveräußerung
ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes,
tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung
hierdurch an den Auftragnehmer ab.
Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis
ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des
Auftragnehmers.
10. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber
überlassenen Daten elektronisch zu speichern und
weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert
die Schriftform. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt,
Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben
oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind
an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner
weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient.
Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom
Auftragnehmer beachtet. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen
Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages
oder der AGB`s ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein,
so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen
tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst
gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung
am nächsten kommt.
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AGB´s
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